Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Die Pflegeberatung unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige dabei, die häusliche Versorgung sicherzustellen und weiterzuentwickeln.

Inhalte der Beratung 

  • Einschätzung der aktuellen Pflegesituation
  • Hinweise zur Verbesserung der Versorgung
  • Informationen zu Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten

 

Für wen ist die Pflegeberatung verpflichtend? 

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. 

  • 1 Beratungseinsatz alle 6 Monate 
  • Pflegegrad 1: freiwillig, auf Wunsch möglich (nicht verpflichtend) 

 

Finanzierung & Kosten 

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI wird vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Für Sie entstehen keine Kosten.

 

Was passiert, wenn die Pflegeberatung nicht wahr-genommen wird? 

Wird die verpflichtende Pflegeberatung nicht regelmäßig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.