Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Die Pflegeberatung unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige dabei, die häusliche Versorgung sicherzustellen und weiterzuentwickeln.
Inhalte der Beratung
- Einschätzung der aktuellen Pflegesituation
- Hinweise zur Verbesserung der Versorgung
- Informationen zu Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten
Für wen ist die Pflegeberatung verpflichtend?
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen.
- 1 Beratungseinsatz alle 6 Monate
- Pflegegrad 1: freiwillig, auf Wunsch möglich (nicht verpflichtend)
Finanzierung & Kosten
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI wird vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Für Sie entstehen keine Kosten.
Was passiert, wenn die Pflegeberatung nicht wahr-genommen wird?
Wird die verpflichtende Pflegeberatung nicht regelmäßig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.