Entlastungsbudget (ehemals Verhinderungspflege)
Wenn pflegende Angehörige eine Pause benötigen oder verhindert sind, übernehmen wir die Betreuung zuverlässig und individuell – stundenweise oder flexibel nach Bedarf.
Was bedeutet das konkret?
- Übernahme der Betreuung bei Abwesenheit der Pflegeperson
- Entlastung bei Krankheit, Urlaub oder privaten Terminen
- Flexible Einsatzzeiten nach Absprache
Für wen ist das Entlastungsbudget gedacht?
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad, deren private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist oder Entlastung benötigt.
Finanzierung & rechtlicher Rahmen
Seit Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege im Entlastungsbudget nach § 39 SGB XI zusammengefasst.
Es stehen 3.386 € pro Jahr zur Verfügung.
Kosten
Der Stundensatz beträgt 47,50 € pro Stunde.
Die Abrechnung erfolgt über das jährliche Entlastungsbudget.