Entlastungsbudget (ehemals Verhinderungspflege) 

Wenn pflegende Angehörige eine Pause benötigen oder verhindert sind, übernehmen wir die Betreuung zuverlässig und individuell – stundenweise oder flexibel nach Bedarf.

 Was bedeutet das konkret? 

  • Übernahme der Betreuung bei Abwesenheit der Pflegeperson
  • Entlastung bei Krankheit, Urlaub oder privaten Terminen
  • Flexible Einsatzzeiten nach Absprache

 

Für wen ist das Entlastungsbudget gedacht? 

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad, deren private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist oder Entlastung benötigt.

 

Finanzierung & rechtlicher Rahmen 

Seit Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege im Entlastungsbudget nach § 39 SGB XI zusammengefasst.
Es stehen 3.386 € pro Jahr zur Verfügung.

 

Kosten 

Der Stundensatz beträgt 47,50 € pro Stunde.
Die Abrechnung erfolgt über das jährliche Entlastungsbudget.